Fachausbildung der 1. Bergung

Am 11. April 2017 stand das Bauwesen auf dem Dienstplan der 1. Bergungsgruppe.

Dazu gehören Themen wie Statik, der Aufbau von Wänden und das Erstellen von Zugängen zu verschlossenen oder versperrten Räumen.

Wir bekamen für die praktische Ausbildung von der Stadt Eutin Zugang zu einem Abbruchhaus am Bahnhof.

Die Helfer der Bergungsgruppe erhielten hierbei die Gelegenheit, ihr bisheriges Fachwissen aufzufrischen oder zu erweitern; dabei durften Bohrhammer, Vorschlaghammer, Bergungsbeil, Säge und Trennschneidgerät in Einsatz gebracht werden. Nach 2 Stunden waren mehrere Zugänge erfolgreich erstellt.

Wir bedanken uns bei Klaus-Peter Lundius für das Aufschließen.

Die 1. Bergungsgruppe

Die Bergungsgruppe 1 (B1) rettet Menschen und Tiere und bringt Sachwerte aus Gefahrenlagen, führt Sicherungsarbeiten an Schadenstellen durch, übernimmt leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Als vielseitigste Gruppe im Technischen Zug ist sie auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet.

Die Ausstattung kann weitgehend abgesetzt, getragen und autark eingesetzt werden. Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Rettung und Bergung, zur Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, zur Sicherung von Personen und Einsatzstellen, zum Trennen, Heben und Bewegen von Trümmern oder Bauteilen sowie zum Bau von Hilfskonstruktionen und anderem mehr.

Falls Sie Interesse haben sich über die Arbeit des THW zu informieren oder sich als ehrenamtlicher Helfer/ehrenamtliche Helferin zu engagieren, vereinbaren Sie bitte einen Termin oder kommen Sie einfach bei uns vorbei.

Sie finden uns immer dienstags ab 19.30 Uhr in der Industriestraße 2 in Eutin, Tel.: 04521/798086.

Wir freuen uns auf Sie!

Bilder und Text:THW Eutin/C.G., W.K.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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